Auszug Beitrags- und Kostenordnung
Die Beitrags- und Kostenordnung regelt in Verbindung mit § 8 der gültigen Vereinssatzung die Einzelheiten zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein von VfL-Mitgliedern.
Aufnahmegebühr
Bei Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages (Regelbeitrag) erhoben.
Zahlungsmodalitäten
Der Beitrag ist eine Bringschuld. Der Beitrag ist spätestens zum ersten Tag des Monats zu begleichen.
Um die Rechnungsstelle zu entlasten, wird die Genehmigung zum Bankeinzug erwartet. In der Regel wird dann halbjährlich zum 01.01. bzw. 01.07. per Bankeinzug abgebucht.
Für Rechnungszahler wird zur Abdeckung der Mehrkosten ein zusätzlicher Kostenbeitrag von 1,50 Euro pro Halbjahr festgesetzt.
Zahlungsverzug
Bei nicht fristgerechter oder ausbleibender Zahlung erfolgt ein vereinsinternes Mahnschreiben mit einer Zahlungsfrist von 2 Wochen. Hierbei sind die dem Verein entstandenen Bankkosten vom Schuldner zu tragen. Insbesondere sind Gebühren, die durch fehlende Kontodeckung entstehen, vom Mitglied zu tragen.
Härteregelungen
In begründeten Härtefällen kann der geschäftsführende Vorstand eine Beitragsermäßigung auf die nächstniedrigere Beitragsstufe gewähren. Die Ermäßigung gilt für jeweils ein Jahr.
