Mitgliedschaft
MITGLIEDSBEITRÄGE MONATLICH |
Euro |
---|---|
Einzelmitglieder über 18 Jahre | 13,00 |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 8,00 |
Personen über 18 Jahre, die sich in der Ausbildung befinden (Schule, Lehre, Studium) und nicht älter als 25 Jahre sind*) | 8,50 |
Ehepaare und in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare | 18,50 |
1 Erwachsener und 1 Kind unter 18 Jahre | 18,00 |
Familien einschl. Kinder bis 18 Jahre | 20,50 |
Rentner (auf Antrag) | 8,60 |
Zusatzbeitrag für aktive Fußballspieler/innen: |
Erwachsene: 5,00 |
*) Die Nachweise auf die Beitragsermäßigung für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich in Ausbildung befinden (Schule, Lehre, Studium), müssen schriftlich bis spätestens 1. Dezember der Geschäftsstelle vorliegen, um für das nächste Jahr berücksichtigt werden zu können.
Der Beitrag ist eine Bringschuld, wird jährlich neu festgesetzt und in der Regel halbjährlich zum 01.01. bzw. 01.07. per Bankeinzug abgebucht. Gebühren, die durch fehlende Kontodeckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Für Rechnungszahler wird zur Abdeckung der Mehrkosten ein zusätzlicher Kostenbeitrag von 1,50 € pro Halbjahr festgesetzt.
In Härtefällen kann der Hauptkassenwart eine Beitragsermäßigung auf die nächst niedrige Beitragsstufe gewähren. Die Ermäßigung gilt für jeweils 1 Jahr.
beitrittserklaerung-datenschutz.pdf
Informationspflichten u. Beiträge neu
Tennisbeiträge
Grundbetrag (EUR) |
zuzüglich Tennisbeitrag (EUR) |
Jahresbeitrag (EUR) | |
---|---|---|---|
Erwachsene | 156,00 | 50,00 | 206,00 |
Kinder und Jugendliche | 96,00 | 36,00 | 132,00 |
Schüler | 102,00 | 36,00 | 138,00 |
Ehepaare | 222,00 | 80,00 | 302,00 |
1 Erwachsene(r) + 1 Kind | 216,00 | 75,00 | 291,00 |
Familien | 246,00 | 90,00 | 336,00 |
Rentner | 51,00 | 50,00 | 101,00 |
Achtung:
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
* Die Nachweise auf die Beitragsermäßigung für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich in Ausbildung befinden (Schule, Lehre, Studium), müssen schriftlich bis spätestens 1. Dezember der Geschäftsstelle vorliegen, um für das nächste Jahr berücksichtigt werden zu können.
Der Beitrag ist eine Bringschuld, wird jährlich neu festgesetzt und in der Regel halbjährlich zum 01.01. bzw. 01.07. per Bankeinzug abgebucht. Gebühren, die durch fehlende Kontodeckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Für Rechnungszahler wird zur Abdeckung der Mehrkosten ein zusätzlicher Kostenbeitrag von 1,50 € pro Halbjahr festgesetzt.
In Härtefällen kann der Hauptkassenwart eine Beitragsermäßigung auf die nächst niedrige Beitragsstufe gewähren. Die Ermäßigung gilt für jeweils 1 Jahr.
Beitrittserklärung Tennis
beitrittserklaerung-datenschutz-tennis.pdf