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VfL-Tippspiel

Mitgliedschaft

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MITGLIEDSBEITRÄGE MONATLICH

Euro

Einzelmitglieder über 18 Jahre

13,00

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

8,00

Personen über 18 Jahre, die sich in der Ausbildung befinden (Schule, Lehre, Studium) und nicht älter als 25 Jahre sind*)

8,50

Ehepaare und in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare

18,50

1 Erwachsener und 1 Kind unter 18 Jahre

18,00

Familien einschl. Kinder bis 18 Jahre

20,50

Rentner (auf Antrag)

8,60

Zusatzbeitrag für aktive Fußballspieler/innen:

Erwachsene: 5,00
Jugendliche und Kinder: 3,50

*) Die Nachweise auf die Beitragsermäßigung für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich in Ausbildung befinden (Schule, Lehre, Studium), müssen schriftlich bis spätestens 1. Dezember der Geschäftsstelle vorliegen, um für das nächste Jahr berücksichtigt werden zu können.
Der Beitrag ist eine Bringschuld, wird jährlich neu festgesetzt und in der Regel halbjährlich zum 01.01. bzw. 01.07. per Bankeinzug abgebucht. Gebühren, die durch fehlende Kontodeckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Für Rechnungszahler wird zur Abdeckung der Mehrkosten ein zusätzlicher Kostenbeitrag von 1,50 € pro Halbjahr festgesetzt.
In Härtefällen kann der Hauptkassenwart eine Beitragsermäßigung auf die nächst niedrige Beitragsstufe gewähren. Die Ermäßigung gilt für jeweils 1 Jahr.

beitrittserklaerung-datenschutz.pdf
Informationspflichten u. Beiträge neu

Tennisbeiträge

Grundbetrag (EUR)

zuzüglich Tennisbeitrag (EUR)

Jahresbeitrag (EUR)

Erwachsene

156,00 50,00 206,00

Kinder und Jugendliche

96,00 36,00 132,00

Schüler

102,00 36,00 138,00

Ehepaare

222,00 80,00 302,00

1 Erwachsene(r) + 1 Kind

216,00 75,00 291,00

Familien

246,00 90,00 336,00

Rentner

51,00 50,00 101,00

Achtung:

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
* Die Nachweise auf die Beitragsermäßigung für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich in Ausbildung befinden (Schule, Lehre, Studium), müssen schriftlich bis spätestens 1. Dezember der Geschäftsstelle vorliegen, um für das nächste Jahr berücksichtigt werden zu können.

Der Beitrag ist eine Bringschuld, wird jährlich neu festgesetzt und in der Regel halbjährlich zum 01.01. bzw. 01.07. per Bankeinzug abgebucht. Gebühren, die durch fehlende Kontodeckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Für Rechnungszahler wird zur Abdeckung der Mehrkosten ein zusätzlicher Kostenbeitrag von 1,50 € pro Halbjahr festgesetzt.

In Härtefällen kann der Hauptkassenwart eine Beitragsermäßigung auf die nächst niedrige Beitragsstufe gewähren. Die Ermäßigung gilt für jeweils 1 Jahr.

Beitrittserklärung Tennis
beitrittserklaerung-datenschutz-tennis.pdf