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Mitgliedschaft

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Mitgliedsbeiträge

MITGLIEDSBEITRÄGE MONATLICH

Einzelmitglieder über 18 Jahre

13,00 Euro

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

8,00 Euro

Personen über 18 Jahre, die sich in der Ausbildung befinden (Schule, Lehre, Studium) und nicht älter als 25 Jahre sind*)

8,50 Euro

Ehepaare und in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare

18,50 Euro

1 Erwachsener und 1 Kind unter 18 Jahre

18,00 Euro

Familien einschl. Kinder bis 18 Jahre

20,50 Euro

Rentner (auf Antrag)

8,50 Euro

Zusatzbeitrag für aktive Fußballspieler/innen

2,00 Euro

*) Die Nachweise auf die Beitragsermäßigung für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich in Ausbildung befinden (Schule, Lehre, Studium), müssen schriftlich bis spätestens 1. Dezember der Geschäftsstelle vorliegen, um für das nächste Jahr berücksichtigt werden zu können.
Der Beitrag ist eine Bringschuld, wird jährlich neu festgesetzt und in der Regel halbjährlich zum 01.01. bzw. 01.07. per Bankeinzug abgebucht. Gebühren, die durch fehlende Kontodeckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Für Rechnungszahler wird zur Abdeckung der Mehrkosten ein zusätzlicher Kostenbeitrag von 1,50 € pro Halbjahr festgesetzt.
In Härtefällen kann der Hauptkassenwart eine Beitragsermäßigung auf die nächst niedrige Beitragsstufe gewähren. Die Ermäßigung gilt für jeweils 1 Jahr.

TENNISABTEILUNG - MITGLIEDSBEITRÄGE

MITGLIEDSBEITRÄGE TENNISABTEILUNG -JÄHRLICH- (GÜLTIG AB 01.01.2016)

Einzelmitglieder über 18 Jahre.

176,00 Euro

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

114.00 Euro

Personen über 18 Jahre, die sich in Ausbildung befinden (Schule, Lehre, Studium) und nicht älter als 25 Jahre sind*

120,00 Euro

Ehepaare und in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare

266,00 Euro

1 Erwachsener und 1 Kind unter 18 Jahre )

255,00 Euro

Familien einschl. Kinder bis 18 Jahre

294,00 Euro

Freundeskreis Tennis -Mitglied im VfL Oker-

Einzelmitglieder über 18 Jahre

30,00 Euro

Ehepaare und in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare

50,00 Euro

Familien

60,00 Euro

Freundeskreis Tennis -Nichtmitglied im VfL Oker-

Einzelmitglieder über 18 Jahre

50,00 Euro

Ehepaare und in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare

70,00 Euro

Familien

80,00 Euro

Achtung:
Die Mitgliedsbeiträge für die Tennisabteilung wurden neu geregelt (Beitragssenkung) und gelten ab 01.01.2016.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
* Die Nachweise auf die Beitragsermäßigung für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich in Ausbildung befinden (Schule, Lehre, Studium), müssen schriftlich bis spätestens 1. Dezember der Geschäftsstelle vorliegen, um für das nächste Jahr berücksichtigt werden zu können.
Der Beitrag ist eine Bringschuld, wird jährlich neu festgesetzt und in der Regel halbjährlich zum 01.01. bzw. 01.07. per Bankeinzug abgebucht. Gebühren, die durch fehlende Kontodeckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Für Rechnungszahler wird zur Abdeckung der Mehrkosten ein zusätzlicher Kostenbeitrag von 1,50 € pro Halbjahr festgesetzt.
In Härtefällen kann der Hauptkassenwart eine Beitragsermäßigung auf die nächst niedrige Beitragsstufe gewähren. Die Ermäßigung gilt für jeweils 1 Jahr.

Auszug aus der Satzung

5 Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus:
Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr als ordentliche Mitglieder
Personen unter 16 Jahre als Vereinsangehörige
Fördernden Mitgliedern
Ehrenmitgliedern

6 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter/innen. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begründung bedarf, kann der/die Antragsteller/in die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.
2. Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich sportlich zu betätigen. Für die Aufnahme gelten die Regeln über die Annahme ordentlicher Mitglieder entsprechend.
3. Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist.

7 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
2. Der Austritt ist dem Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Halbjahresende (30.06./31.12.) schriftlich zu erklären. Die Austrittserklärung Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter/innen.
3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden
wegen erheblicher Verletzungen satzungsmäßiger Verpflichtungen,
wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder
wegen grob unsportlichen Verhaltens.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig; sie muss schriftlich und binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung erfolgen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.
4. Ein Mitglied kann des Weiteren ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beiträgen und Umlagen in Höhe von mehr als einem Halbjahresbeitrag im Rückstand ist. Der Ausschluss kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf den Ausschluss zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.
5. Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des Vereins. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen eines Monats nach Erlöschen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht und begründet werden.

Satzung des VfL Oker (Stand: 2008)

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